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Als Fachanwälte für Steuerrecht können wir unseren Mandanten unser Honorar für steuerberatende Leistungen nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) in Rechnung stellen. Das erlaubt § 35 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir berechnen unseren Mandanten hiernach nicht „stur“ irgendeine Gebühr. Wir legen vielmehr im Rahmen des von der Gebührenordnung vorgesehenen Spielraums Wert darauf, dass unsere Leistungen und unsere Rechnungen in einem erkennbaren Zusammenhang stehen. Denn die Zufriedenheit unserer Mandanten ist unserer oberstes Ziel - für uns sind nur langfristige Mandantenbeziehungen sinnvoll!